Aktionärsinformationen - Oensingen-Balsthal-Bahn AG

Aktionärsinformationen

Jubiläums-Generalversammlung der Oensingen-Balsthal-Bahn AG vom 29. Mai 2024

Die 125. ordentliche Generalversammlung findet am Mittwoch, 29. Mai 2024 statt.

Programm:
15.00 Uhr: Türöffnung Kultursaal Hauslismatt, Balsthal
15.30 Uhr: Jubiläums-Generalversammlung
17.15 Uhr: Apérofahrt mit Extrazug
19.00 Uhr: Start Abendprogramm mit Nachtessen

Die Einladung mit Traktandenliste und Anmeldetalon für die Generalversammlung wird Ende April versendet.
Bitte reservieren Sie sich jetzt schon den Termin.

 


Umwandlung Inhaberaktien in Namenaktien

An der Generalversammlung der Oensingen-Balsthal-Bahn AG (OeBB) vom 10. Juni 2020 wurde die Totalrevision der Statuten genehmigt und die Inhaber- in Namenaktien umgewandelt. Mit der Umwandlung von Inhaber- in Namenaktien haben sich weder Nominalwerte noch Rechte und Pflichten verändert.

Eintrag im Aktienbuch der Oensingen-Balsthal-Bahn AG

Inhaberaktionäre, die Ihrer Meldepflicht nach Art. 679i OR bereits nachgekommen sind, wurden als Namenaktionäre im Aktienbuch der OeBB eingetragen. Eingetragene Aktionäre haben dies mit der Aktionärsinformation bestätigt erhalten.


Nichtmeldung Inhaberaktionäre führt zur Annullierung

Aktionäre, die ihrer Meldepflicht nach Art. 679i OR bislang noch nicht nachkommen sind, können seit dem 1. Mai 2021 die versäumte Meldung nicht mehr direkt bei der OeBB nachholen. Diese Aktionäre müssen ihre Eintragung in das Aktienbuch innert einer Frist von 5 Jahren (bis zum 31. Oktober 2024) beim Gericht beantragen (Art. 7 Abs. 1 UeB) und beweisen, dass sie die rechtmässigen Inhaber der umgewandelten Aktien sind.

Stellen die Aktionäre innerhalb der Fünfjahresfrist keinen Antrag auf Eintragung in das Aktienbuch, verlieren sie ihre mit den Aktien verbundenen Rechte endgültig (Art. 8 Abs. 1 UeB). Die Aktien der unbekannten Aktionäre werden nach geltendem Recht nichtig. Ein Handeln der Gesellschaft ist dafür nicht nötig. Die Aktionäre können die Annullierung nicht verhindern.